
Bitte beachten Sie, dass in unserer Rechnung ein Betrag enthalten sein kann, den Sie steuerlich geltend machen können.
Wenn wir eine Handwerkerleistung für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für Ihren inländischen Haushalt erbracht haben, kann sich Ihre tarifliche Einkommensteuer um bis zu 1.200 Euro ermäßigen, maximal jedoch bis zu 20 % der Lohnkosten bzw. Ihrer Aufwendungen.
Ihre Teppichreinigung können Sie somit steuerlich geltend machen!
Den Steuerbonus gibt es im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung. Werfen Sie daher bitte weder die Rechnung noch den Zahlungsnachweis Ihrer Bank weg, weil Sie diese Unterlagen bei Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung wieder benötigen. Barzahlungen, auch gegen Quittung, werden allerdings nicht berücksichtigt!
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